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   OLG Frankfurt, 28.01.2013 - 23 W 5/13   

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https://dejure.org/2013,17286
OLG Frankfurt, 28.01.2013 - 23 W 5/13 (https://dejure.org/2013,17286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2013 - 23 W 5/13 (https://dejure.org/2013,17286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 23 W 5/13 (https://dejure.org/2013,17286)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung eines Grundstücks mit einer Rückkaufoption

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Sittenwidrigkeit der Veräußerung eines Grundstücks mit einer Rückkaufoption

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückkaufoption faktisch nicht erfüllbar: Vertrag sittenwidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veräußerung eines Grundstücks mit einer Rückkaufoption ist sittenwidrig

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 23.06.2004 - 13 U 89/03

    GmbH: Sittenwidrigkeit einer "Hinauskündigungsklausel", nach der der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2013 - 23 W 5/13
    Vielmehr ist aufgrund der Gesamtumstände davon auszugehen, dass die Vereinbarungen miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGH NJW 90, 1473, OLG Frankfurt ZIP 04, 1801; Ellenberger in Palandt, BGB, 72. Aufl., § 139 Rn. 5).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2013 - 23 W 5/13
    Vielmehr ist aufgrund der Gesamtumstände davon auszugehen, dass die Vereinbarungen miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGH NJW 90, 1473, OLG Frankfurt ZIP 04, 1801; Ellenberger in Palandt, BGB, 72. Aufl., § 139 Rn. 5).
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2013 - 23 W 5/13
    Das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit und eine Schädigungsabsicht ist nicht erforderlich, es genügt, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, wobei dem gleich steht, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGH, Urt. v. 10.10.1997, Az. V ZR 74/96 m.w.N.).
  • OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10

    Begriff des berechtigten Sicherungsinteresses i.S.v. § 54a Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2013 - 23 W 5/13
    Ein Notar-Anderkonto darf lediglich eingerichtet werden, wenn eine der Vertragsparteien ein besonderes Sicherungsinteresse hat, das demgemäß über das allgemeine Sicherungsinteresse hinausgehen muss (OLG Celle, Urt. v. 16.2.2011, Az. Not 24/10, Rn. 66, zitiert nach Juris).
  • LG Wiesbaden, 06.02.2013 - 2 O 285/13

    Zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages

    Anders als beispielsweise in dem durch das OLG Frankfurt in dem Verfahren 23 W 5/13 am 28.1.2013 entschiedenen Fall behauptet die Klägerin nicht, dass sie ursprünglich einen Überbrückungskredit gewollt habe.

    Ob unter diesen Umständen die Vereinbarung eines Notaranderkontos gegen § 54a BeurkG verstieß, erscheint zweifelhaft (vgl. hierzu OLG Frankfurt, 28.1.2013, 23 W 5/13).

  • OLG Bamberg, 14.04.2021 - 1 U 494/20

    Sittenwidriges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei

    Das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit und eine Schädigungsabsicht ist nicht erforderlich, es genügt, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, wobei dem gleich steht, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 23 W 5/13 -, Rn. 15).

    Auch ist eine Vergleichbarkeit mit der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 23 W 5/13, nicht gegeben, da die Rückkaufsoption im dortigen Fall an Bedingungen geknüpft war, die der Verkäufer aus tatsächlichen wie aus rechtlichen Gründen von Vorneherein nicht erfüllen konnte.

  • OLG Frankfurt, 14.05.2014 - 3 U 37/14

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages mit Rückkaufoption

    Soweit die Verfügungsklägerin auf eine angeblich abweichende Rechtsauffassung des 23. Zivilsenats des OLG im Beschluss vom 28.1.2013, Az. 23 W 5/13 rekurriert, ist der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden in einem entscheidenden Punkt nicht zu vergleichen.
  • OLG Frankfurt, 06.03.2017 - 8 U 114/15

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages mit Rückkaufoption

    Insoweit wird insbesondere auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 28.01.2013, Az.: 23 W 5/13 (Anlage K 1, Bl. 16 ff. d. A.) Bezug genommen.
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